Singapur Einreise

Für die Einreise nach Singapur benötigt man einen gültigen Reisepass der noch eine Gültigkeit von mindestens sechs Monaten haben muß. Im Flugzeug bekommt man ein Formular ausgehändigt die sogenannte Landing Card die man ausfüllen muß. Dort muß man die Adresse ausfüllen, in welchem Hotel man in Singapur übernachtet und noch einiges mehr. Nach der Landung muß man dann durch das Immigration Department gehen und den Reisepass und das Formular abgeben. Es kann sein daß der Mitarbeiter dort einige Fragen stellt und danach erhält man einen Stempel in den Reisepass für die Dauer von 30 Tagen. Es ist dann ein Touristenvisum als Visa on Arrival das kostenlos ausgestellt wird. Ein Visum zuvor muß man nicht beantragen außer man möchte längers in Singapur bleiben. Es ist möglich als Tourist bis zu 90 Tage in Singapur Urlaub zu machen. Wenn man in Singapur arbeiten möchte dann benötigt man ein anderes Visum und man muß sich an die Botschaft in Singapur wenden.

Wie bei jedem Urlaub, der ins Ausland gehen soll, müssen auch hier einige Richtlinien befolgt werden. Wird sich aber an diese gehalten, steht einem Urlaub in Singapur nichts mehr im Wege. Vorab sollte geklärt sein, dass ein gültiger Reisepass vorhanden ist. Gültig ist auch ein vorläufig ausgestellter Reisepass. Die Ausweisdokumente müssen allerdings noch eine Gültigkeit von mindestens sechs Monaten ausweisen. Der einfache Personalausweis ist somit für eine Einreise nach Singapur nicht ausreichend. Auch Kinder benötigen ihren eigenen Reisepass. Eine Eintragung bei den Eltern ist seit 2012 nicht mehr gestattet und würde die Einreise verhindern. Wird nun mit dem gültigen Reisepass in Singapur eingereist, so erhält man dort eine Aufenthaltsgenehmigung. Diese gilt für maximal 90 Tage. Achtung – eine Überschreitung dieser Aufenthaltsgenehmigung sollte in jedem Fall vermieden werden. In Singapur wird dies mit einer hohen Geldstrafe und bei Männern selten sogar mit Prügelstrafen geahndet. Also stets auf das Ablaufdatum der Aufenthaltsgenehmigung achten und eventuell rechtzeitig eine notwendige Verlängerung beantragen.

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Sind nun alle Dokumente für eine Reise nach Singapur vorhanden, sollte man die gepackten Sachen überprüfen. Hier gelten für jedes Land besondere Einfuhrbestimmungen. Für Asien / Singapur gelten ganz eigene Vorschriften, an die man sich unbedingt halten sollte. Tabakwaren beispielsweise. Diese dürfen nur gegen eine Einfuhrsteuer mit ins Land genommen werden. Die besteuerten Zigaretten werden dann durch einen Zollstempel kenntlich gemacht. Wird man allerdings im Land mit einer Zigarette ohne Stempel angetroffen, zieht dies wiederum eine saftige Geldstrafe mit sich. Sollte Bargeld im Wert von 30.000 SGD ( 1 € = 1,6493 SGD ) oder mehr im Gepäck sein, muss dies bei der Einreise ebenfalls angemeldet werden. Die Einfuhr von Devisen ist dahingegen unbeschränkt möglich und bedarf keinerlei vorheriger Anmeldung oder Versteuerung. Sind Medikamente für den Eigenbedarf mit an Bord, sollte vorher bei der Deutschen Botschaft Singapur eine genaue Abfrage erfolgen, ob diese eingeführt werden dürfen. Meist spricht hier aber nichts mehr gegen eine Einfuhr, wenn die Vorlage eines schriftlichen Attestes vom behandelnden Arzt sowie das Rezept für das benötigte Medikament möglich ist. Eine schriftliche Bestätigung der Deutschen Botschaft vor der Einreise kann allerdings nicht schaden.

Besonders vorsichtig sollte man bei der Einfuhr bzw. bei dem Besitz von Drogen und Rauschmittel sein. Der Besitz dieser Substanzen ist in Singapur verboten. Verstößt man dagegen, muss man mit einer Freiheitsstrafe oder gar der Todesstrafe rechnen. Man sollte also in jedem Fall davon absehen sich im Besitz dieser beiden Substanzen zu befinden, wenn man in das Land einreist oder sich bereits dort befindet. Des Weiteren ist zu beachten, dass das Mitführen von Kaugummi oder pornographischer Artikel ebenfalls nicht erlaubt ist. Diese sollten sich bei der Einfuhr nach Singapur nicht im Gepäck befinden. Die Ein- bzw. Ausfuhr von Produkten, welche aus geschützten Tieren oder Pflanzen sind, sind ebenso nicht gestattet. Eine detaillierte Liste der verbotenen bzw. meldepflichtigen Sachen erhält man online oder auf Nachfrage von der Deutschen Botschaft Singapur.

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